Strenge Gesetze und Ver­ordnungen

Die schweizerische Lebens­mittel­verordnung  legt u.a. die An­forde­rungen an Lebens­mittel tierischer Her­kunft fest und regelt deren be­son­dere Kenn­zeichnung. Dazu kommen strenge Umwelt- und Hygiene­auflagen sowie branchen­interne Produktions­richtlinien.

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Die freiwillige Verzichts­erklärung.

Gereifter Schweizer Käse darf keine Zu­satz­stoffe ent­halten, selbst wenn diese ge­setzlich erlaubt wären. Dies regelt die frei­willige Verzichts­erklärung, eine Art Rein­heits­ge­bot oder Ehren­kodex der Schweizer Käser.

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Umfassende Kontrollen

Unab­hängige Kontroll­instanzen auf allen Stufen tragen dazu bei, dass alles stimmt. Vom Roh­stoff über die Käse­produktion bis zur perfekten Reifung. Viele Käse­sorten werden zudem einer Taxation unterzogen, wobei Erscheinungs­bild, Loch­bildung, Teig­qualität und Geschmack bewertet werden.

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Schweizer Käse hat Qualität